Wann übernehmen Kranken- kassen 80% des Yoga-Kurs?

Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Kassen alle zwei Jahre einen Yogakurs ganz oder bis zu 80%!  Dies gilt für alle Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und die meisten AOKs. Daran wird deutlich, das YOGA eine anerkannte medizinische Maßnahme der Prävention bzw. Vorbeugung zur Vermeidung vieler Krankenheit gilt. Als Voraussetzung gilt allerdings, dass das YOGA Studio bzw. die Yogalehrerin von der jeweiligen Krankenkasse anerkannt ist. Diese Lizenzierung wird von unserem Studio beantragt und ist in Vorbereitung. Wichtig ist, daß Sie am Ende eines Kurs eine lückenlose Teilnahmebescheinigung vorlegen können, die bestätigt, daß Sie wirklich am Unterricht teilgenommen haben.

 

Wenn Sie den 80%-igen Krankenkassen-Zuschuß von den Kursgebühren abziehen, erhalten Sie für nur wenige EURO einen kompletten YOGA-Kurs. Ein Betrag, den sich Dank der Krankenkasse wirklich jeder leisten kann!

Teilnahmebescheinigung.pdf
PDF-Dokument [63.8 KB]

So beantragen Sie Ihren KK-Zuschuß:

1. PDF downloaden und ausdrucken

2. Teilnehmerfelder ausfüllen und unterschreiben

3. Studio-Felder vom YOGA-Studio ausfülen lassen

4. Krankenkasse einreichen - fertig!

Krankenkassen-Zuschuß

bis 80 % - jetzt informieren!

Für Infos hier klicken...

Wochenend-Seminar

am schönen Schaalsee

vom 07.11.bis 09.11.14

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Kontakt

Rufen Sie einfach an unter:

0157/75416422

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